Die Entscheidung des Bundesrates

Hilfe für Angestellte auf Abruf

Der Bundesrat hat neue Massnahmen zur Entlastung der Arbeitnehmenden und KMUs beschlossen. Ganz Neu: auch Arbeitnehmende auf Abruf haben Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung.

Das betrifft ca. 200000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsgrad um mehr als 20 Prozent schwankt. Gemäss neuer Regelung können sie in die Anträge einbezogen werden, sofern sie während mindestens sechs Monaten im gleichen Unternehmen gearbeitet haben. So soll verhindert werden, dass diese Mitarbeitern die Kündigung erhalten.

Weiter beschloss der Bundesrat, das Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung während der Kurzarbeit nicht mehr an die Kurzarbeitsentschädigung anzurechnen. Das Auszahlungsverfahren wird vereinfacht und soll für Arbeitnehmer einen finanziellen Anreiz bieten, eine Zwischenbeschäftigung anzunehmen. Besonders im Gesundheitswesen, der Landwirtschaft oder der Logistik werde zurzeit Personal gesucht.

Selbstständige müssen leider weiter warten

Keinen Entscheid hat der Bundesrat für die Selbständige gefällt, die indirekt von den Massnahmen des Bundesrats betroffen sind und bisher keine Entschädigung erhalten. Eine Schwierigkeit ist, den Kreis der Anspruchsberechtigten festzulegen. Eine Lösung sei komplex, unter anderem wegen des Missbrauchsrisikos.

Ebenfalls keine Lösung gibt es für das Problem der Geschäftsmieten, die auch für geschlossene Geschäfte weiterhin geschuldet sind. Der Bundesrat will sich nicht in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern einmischen. Leider ist diese Position ungenügend und wird sehr viele kleine Betriebe in Schwierigkeit bringen.

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