Neue Massnahmen und Verordnungen vom Bund

 Neue Massnahmen und Verordnungen vom Bund

BAG

Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr schliessen. Für Restaurants in Hotels (nur für Hotelgäste), Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-away-Angebote gibt es Ausnahmen; diese Betriebe dürfen abends bis 23 Uhr geöffnet bleiben.  

Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.

Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.

Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.

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