Ab Heute gelten diese Lockerungen

 Ab Heute gelten diese Lockerungen

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

In Europa haben viele Länder wie Italien, Frankreich oder Deutschland die Massnahmen gelockert. Der Bundesrat hat die Corona-Massnahmen auch in der Schweiz gelockert; synchron mit anderen EU-Ländern. Das hat Auswirkungen für Restaurants, Homeoffice, und öffentliche Veranstaltungen.

Publikumsveranstaltungen: innen 100, aussen 300 Personen

Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Dieselben Regeln gelten für religiöse Veranstaltungen. Im Unterschied zur Konsultationsvorlage müssen die Sitzplätze bei Publikumsanlässen nicht mehr fest zugeordnet werden, Maske und Abstand genügen.

Restaurants: auch Innenräume wieder offen, draussen 6er-Tische

Ab Montag können die Restaurants auch die Tische im Innern wieder besetzen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben. Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.

Amateursport: Grössere Gruppen, Wettkämpfe mit Publikum

Neu dürfen im Amateurbereich maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Kontaktsport wie Paartanz oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt. Die Flächenvorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen (z.B. Yoga) wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.

Hochschulen, höhere Fachschulen, Weiterbildung: Präsenzunterricht ausgeweitet

An Hochschulen, höheren Fachschulen und an Weiterbildungsinstitutionen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons. Es gelten keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.

Homeoffice: Keine Homeoffice-Pflicht für Betriebe, die regelmässig testen

Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Um die Impfung der Belegschaft nicht zu gefährden soll die Rückkehr ins Büro schrittweise erfolgen.

Quarantäne: Keine Quarantäne für Geimpfte und Genesene

Genesene sind für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Weil auch Geimpfte die Krankheit nicht in relevantem Masse weiter übertragen können, sind sie neu ebenfalls während sechs Monaten von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne sowie von der Testpflicht und der Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten bei der Einreise ausgenommen.

websetcom

Kommentare

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Related post