Freiwillig: Daten-Angabe im Restaurant

 Freiwillig: Daten-Angabe im Restaurant

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Endlich ist es soweit. Am 11 Mai können die Restaurants wieder öffnen, aber nur, wenn ein Konzept vorhanden ist. Gemäss Mr Koch, Chef von BAG, hätten die Restaurants alle Kontaktdaten sammeln müssen. Für den Datenschützer ein No-Go.

Die Abgabe von Kontaktdaten für Gäste in Beizen und Restaurants ist entgegen früheren Informationen des Bundes nicht zwingend, sondern nur freiwillig. Der Datenschutzbeauftragte, Adrian Lobsiger, hatte zuvor sein Veto gegen den Zwang zur Datenabgabe eingelegt.

Das Hinterlegen von Daten ist nur freiwillig möglich, sagte Lobsiger laut Meldungen in der «Neuen Zürcher Zeitung», dem «Blick» und «Le Temps». Generelle Appelle zum Selbstschutz oder an die Solidarität sind zulässig, sofern keine Kontrollen damit verbunden seien.

Für ein Obligatorium fehlt zur Zeit eine gesetzliche Grundlage. Er kann aber nicht ausschlossen werden, dass der Bundesrat eine solche Grundlage per Notrecht noch schaffen könnte.

Konzept für Gastrobetriebe

Ab sofort steht das Schutzkonzept unter Covid-19 zur Verfügung. Das Schutzkonzept gilt für alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen und ist in Zusammenarbeit mit dem BAG ausgearbeitet worden. Das Konzept regelt die Umsetzung der durch den Bundesrat beschlossenen Auflagen im betrieblichen Alltag.

Das Schutzkonzept orientiert sich im Wesentlichen an folgenden Eckwerten, die im sieben Seiten umfassenden Dokument ausführlich präzisiert werden. Die konkrete Umsetzung des Schutzkonzeptes im Betrieb ist Sache des einzelnen Unternehmers. Die Unternehmen können zusätzliche Massnahmen beschliessen.

Die Grundregeln

  1. Alle Personen im Betrieb reinigen sich regelmässig die Hände. Anfassen von Objekten und Oberflächen möglichst vermeiden.
  2. Die Betriebe stellen sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen.
  3. Mitarbeitende und andere Personen halten 2 Meter Abstand zueinander. Für Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 2 Meter sollen die Mitarbeitenden durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert sein.
  4. Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.
  5. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen
  6. Kranke im Betrieb nach Hause schicken und anweisen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen
  7. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten
  8. Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen und Einbezug der Mitarbeitenden bei der Umsetzung der Massnahmen.
  9. Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen
  10. 10.Die Personendaten der Gäste werden erfasst.

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