FINMA greift bei Zurich durch: Verkaufsverbot, Entlassungen und Fragen zum Kontrollsystem
Die Zurich Insurance Group steht wegen ihres Schweizer Vorsorgegeschäftgulatorischem Druck. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat ein Enforcement-Verfahren eingeleitet und den Verkauf bestimmter Produkte im Bereich der betrieblichen Lebens- und Rentenversicherung vorläufig untersagt. Konzernchef Mario Greco bestätigt zudem die Trennung von mehr als einem Dutzend Mitarbeitenden. Im Zentrum steht eine Frage, die für einen der grössten Versicherer der Schweiz besonders brisant ist: Warum haben die internen Kontrollen offenbar nicht funktioniert?
Die Angelegenheit hat innerhalb weniger Tage eine neue Dimension erreicht. Nachdem zunächst Medien über Untersuchungen der FINMA bei Zurich berichtet hatten und der Konzern sich zurückhaltend äusserte, bestätigte CEO Mario Greco gegenüber Bloomberg wesentliche Teile des Vorgangs.
Nach Angaben von Zurich wurden Schweizer Kunden Policen zu Preisen verkauft, die unter den mit der FINMA vereinbarten beziehungsweise genehmigten Konditionen lagen. Die Aufsichtsbehörde reagierte mit einem Verkaufsverbot für bestimmte Produkte innerhalb des Schweizer Geschäfts mit betrieblichen Lebens- und Vorsorgelösungen. Die betroffene Einheit darf vorerst bestehende Kunden betreuen, aber die betreffenden Produkte nicht mehr neu verkaufen. Wie lange diese Einschränkung bestehen bleibt, ist derzeit offen. klärte zudem, dass sich Zurich im Zusammenhang mit den Untersuchungen von mehr als zwölf Mitarbeitenden getrennt habe. Der CEO bezifferte den jährlichen Gewinn der betroffenen Einheit auf rund CHF 20 Millionen und geht deshalb davon aus, dass das Verkaufsverbot keinen materiellen Einfluss auf das Konzernergebnis haben werde. Aus Sicht von Compliance, Governance und Reputation dürfte der Fall allerdings erheblich gewichtiger sein.
Warum ein zu tiefer Preis regulatorisch problematisch sein kann
Auf den ersten Blick erscheint der zentrale Vorwurf ungewöhnlich: Kunden sollen Versicherungsprodukte zu günstig erhalten haben. Weshalb schreitet eine Finanzaufsicht ein, wenn ein Kunde weniger bezahlt?
Der Hintergrund liegt in der besonderen Regulierung der beruflichen Vorsorge.
Lebensversicherer, die in diesem Bereich tätig sind, können ihre Tarife nicht beliebig festlegen. Tarife und Allgemeine Versicherungsbedingungen müssen der FINMA vor ihrer Anwendung zur Genehmigung vorgelegt werden. Grundlage ist unter anderem Art. 38 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Die FINMA prüft dabei, dass die vorgesehenen Prämien weder missbräuchlich noch solvenzgefährdend sind. Im vorliegenden Fall nicht primär darum, ob einzelne Kunden einen wirtschaftlichen Vorteil erhielten. Entscheidend ist vielmehr, ob Zurich Produkte zu Konditionen angeboten hat, die von den regulatorisch genehmigten Tarifen abwichen.
Eine solche Abweichung kann grundsätzliche Fragen aufwerfen: Wer durfte Sonderkonditionen freigeben? Wie wurden diese im System hinterlegt? Welche Kontrollinstanz überprüfte die Preisgestaltung? Und wurde gewährleistet, dass unterschiedliche Kundengruppen nach den regulatorisch vorgesehenen Regeln behandelt wurden?
Ob darüber hinaus tatsächlich Quersubventionierungen, unangemessene Gebühren oder andere Verletzungen des Aufsichtsrechts stattgefunden haben, ist derzeit nicht festgestellt. Genau dies dürfte Gegenstand der laufenden Untersuchung sein.
Greco: «Wir hätten es selbst entdecken müssen»
Besonders bemerkenswert ist die Reaktion von Zurich-CEO Mario Greco.
Er räumte gegenüber Bloomberg ein, dass das Unternehmen das Problem trotz seiner Audits und Kontrollen nicht selbst entdeckt habe. Zudem seien vereinbarte Korrekturmassnahmen nicht umgesetzt worden. Das habe letztlich zum Enforcement-Verfahren beigetragen. ssage verschiebt den Fokus vom einzelnen Tarifproblem auf eine wesentlich grössere Frage: Hat das interne Kontrollsystem der Zurich versagt?
Für einen Versicherungskonzern ist das keine Nebensächlichkeit.
Versicherungsunternehmen sind gemäss Art. 27 VAG verpflichtet, über ein wirksames internes Kontrollsystem – kurz IKS – für ihre gesamte Geschäftstätigkeit zu verfügen. Dieses soll unter anderem wirksame Geschäftsprozesse, eine zuverlässige Finanzberichterstattung und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften gewährleisten. Die FINMA erhebt zudem periodisch Informationen über die Ausgestaltung und Reife dieser Kontrollsysteme. regulatorisch relevantes Problem Audits und interne Kontrollen passiert und selbst bereits definierte Korrekturmassnahmen nicht umgesetzt werden, stellt sich deshalb nicht nur die Frage nach dem ursprünglichen Fehler, sondern nach den dahinterliegenden Governance-Prozessen.
Wer erkannte das Problem? Wer wurde darüber informiert? Welche Massnahmen wurden beschlossen? Wer war für deren Umsetzung verantwortlich? Und weshalb konnte ein bekanntes Problem trotz Kontroll-, Compliance- und Auditfunktionen weiterbestehen?
Die Antworten auf diese Fragen könnten für die FINMA mindestens ebenso relevant sein wie die ursprünglich falsch angewendeten Tarife.
Mehr als zwölf Mitarbeitende müssen gehen
Dass Zurich inzwischen personelle Konsequenzen gezogen hat, unterstreicht die Tragweite der Angelegenheit. Laut Greco hat sich der Konzern im Zuge der Untersuchungen von mehr als zwölf Mitarbeitenden getrennt. Funktionen und Hierarchiestufen betroffen sind und welche konkrete Verantwortung den einzelnen Personen zugeschrieben wird, ist bislang nicht öffentlich bekannt.
Die Entlassungen sollten deshalb nicht automatisch als Nachweis eines individuellen Fehlverhaltens interpretiert werden. Sie zeigen jedoch, dass Zurich selbst organisatorische oder personelle Konsequenzen aus dem Fall zieht.
Hinzu kommen verschiedene Veränderungen im Schweizer Management, über die in den vergangenen Monaten berichtet wurde. Einen direkten Zusammenhang jedes einzelnen Personalwechsels mit dem FINMA-Verfahren hat Zurich allerdings nicht bestätigt.
FINMA untersucht – und kann weitreichende Massnahmen ergreifen
Ein Enforcement-Verfahren ist mehr als eine gewöhnliche aufsichtsrechtliche Überprüfung.
Nach Angaben der FINMA wird ein formelles Verfahren eröffnet, wenn die vorausgehenden Abklärungen dies rechtfertigen. Anschliessend können Dokumente eingefordert, Mitarbeitende befragt, Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt oder externe Untersuchungsbeauftragte eingesetzt werden. Am Ende entscheidet die FINMA über mögliche Massnahmen oder stellt das Verfahren ein. Sie kann Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands anordnen, Geschäftstätigkeiten einschränken, bei schwerwiegenden Verstössen gegen verantwortliche Personen vorgehen oder weitere aufsichtsrechtliche Schritte ergreifen.
Dass im Fall Zurich bereits ein Verkaufsverbot für bestimmte Produkte gilt, ist daher relevant: Die Untersuchung hat bereits operative Auswirkungen auf das Geschäft.
Die FINMA selbst hat bislang keine detaillierte öffentliche Darstellung des konkreten Zurich-Verfahrens publiziert. Gegenüber Reuters verwies die Behörde darauf, dass sie sich grundsätzlich nicht zu einzelnen Verfahren äussere, mögliche Verstösse gegen das Finanzmarktrecht aber untersuche und erforderlichenfalls Massnahmen ergreife. rdnung gehört ebenfalls: Ein eröffnetes Enforcement-Verfahren ist noch kein endgültiger Entscheid darüber, dass eine schwere Verletzung des Aufsichtsrechts stattgefunden hat.
Externer Untersuchungsbeauftragter: BDO statt Deloitte?
Auch über die Durchführung der Untersuchung gibt es mittlerweile zusätzliche Informationen.
Der ursprüngliche Bericht des SonntagsBlick nannte Deloitte als externen Untersuchungsbeauftragten. Ein späterer Bericht von Tippinpoint des Wirtschaftsjournalisten Beat Schmid korrigierte diese Angabe ausdrücklich: Nach dessen Informationen soll die FINMA BDO mit der externen Untersuchung beauftragt haben. Zurich wiederum soll von der Wirtschaftskanzlei Homburger vertreten werden. gaben wurden von FINMA oder Zurich bislang nicht öffentlich bestätigt. Sie sind deshalb als Medieninformationen und nicht als offiziell festgestellte Fakten zu behandeln.
Vita und die sensible Schnittstelle zwischen Stiftung und Versicherer
Besonders aufmerksam verfolgt wird die Angelegenheit wegen der Bedeutung von Zurich im Schweizer Vorsorgegeschäft und der engen Zusammenarbeit mit der Sammelstiftung Vita.
Vita gehört zu den grössten Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz. Ende 2025 verwaltete die Stiftung mehr als CHF 22 Milliarden Vermögen. Rund 148’700 aktive Versicherte, mehr als 9’000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 27’700 angeschlossene Arbeitgeber standen hinter der Stiftung. Vita wurde 2003 von der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG als rechtlich selbständige teilautonome Stiftung gegründet. Vita ist rechtlich unabhängig von Zurich Schweiz, arbeitet jedoch eng mit dem Versicherer zusammen. olche Strukturen verlangen eine klare Trennung von Verantwortlichkeiten und Interessen: Eine Vorsorgeeinrichtung hat primär die Interessen ihrer Versicherten zu wahren, während ein börsenkotierter Versicherungskonzern gleichzeitig wirtschaftliche Interessen seiner Eigentümer verfolgt.
Daraus folgt nicht, dass es im konkreten Fall zu unzulässigen Interessenkonflikten gekommen ist. Ein funktionierendes internes Kontroll- und Governance-System muss aber gerade an solchen Schnittstellen sicherstellen, dass vertragliche Leistungen, Preise und Verantwortlichkeiten transparent und regelkonform ausgestaltet sind.
Vita wird ab 2028 vollständig autonom
Hinzu kommt eine bedeutende strukturelle Veränderung.
Bereits am 26. März 2026 – also Monate bevor das aktuelle FINMA-Verfahren öffentlich bekannt wurde – kündigten Vita und Zurich an, die bisher teilautonome Sammelstiftung ab 2028 vollständig autonom zu führen.
Damit wird Vita künftig auch die Risiken Tod und Invalidität selbst tragen. Bislang sind diese Risiken bei Zurich Schweiz rückgedeckt. Zurich soll auch nach der Umstellung Vertrieb und Verwaltung im Auftrag der Stiftung übernehmen. Die Einordnung ist wichtig: Es gibt derzeit keinen Beleg dafür, dass dieser Strategiewechsel eine unmittelbare Folge des aktuellen FINMA-Verfahrens ist.
Vita begründete den Entscheid bereits im März mit ihrer inzwischen erreichten Grösse, veränderten Kundenerwartungen und zusätzlicher Flexibilität bei der Gestaltung der Risikobeiträge. Im Juni bestätigte die Stiftung nochmals, dass das autonome Modell ab 2028 umgesetzt werden soll. verändert die Autonomie die Beziehung zwischen Vita und Zurich erheblich: Ein Teil der bisherigen finanziellen Verflechtung über die Rückdeckung der Risiken Tod und Invalidität fällt künftig weg.
Der eigentliche Schaden könnte im Vertrauen liegen
CEO Mario Greco betont, dass der betroffene Geschäftsbereich lediglich rund CHF 20 Millionen Jahresgewinn erwirtschaftet und das Verkaufsverbot deshalb keinen relevanten Einfluss auf das Ergebnis des Konzerns habe. anziell ist diese Einschätzung angesichts der Grösse der Zurich Insurance Group nachvollziehbar.
Das grössere Risiko liegt jedoch möglicherweise auf einer anderen Ebene.
Versicherer verkaufen letztlich ein Versprechen: Kunden zahlen heute Beiträge und erwarten, dass ein Unternehmen über Jahre oder Jahrzehnte seine Verpflichtungen erfüllt, Risiken korrekt kalkuliert und Milliardenvermögen zuverlässig verwaltet.
Gerade im Vorsorgegeschäft ist Vertrauen deshalb ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells.
Wenn der CEO eines weltweit tätigen Versicherungskonzerns öffentlich einräumt, dass ein regulatorisches Problem trotz Audits und Kontrollen nicht intern erkannt wurde und beschlossene Korrekturmassnahmen nicht umgesetzt wurden, betrifft dies unmittelbar die Qualität des Kontrollsystems und der Unternehmensführung.
Dass gleichzeitig mehr als zwölf Mitarbeitende das Unternehmen verlassen und eine Aufsichtsbehörde Teile des Neugeschäfts untersagt, macht aus einem Tarifproblem eine Governance-Affäre.
Viele Fragen bleiben offen
Das FINMA-Verfahren steht offenbar noch nicht vor dem Abschluss. Entscheidende Punkte sind deshalb weiterhin ungeklärt.
Wie lange wurden Policen zu nicht genehmigten Konditionen verkauft? Wie viele Kunden und Verträge sind betroffen? Wie gross war die Abweichung von den genehmigten Tarifen? Entstand Zurich dadurch ein finanzieller Schaden – oder wurden Verluste über andere Kunden oder Geschäftsteile ausgeglichen?
Ebenso relevant ist die interne Verantwortung: Wann wurde das Problem erstmals erkannt? Welche Korrekturmassnahmen waren beschlossen worden? Weshalb wurden sie nicht umgesetzt? Welche Kontrollfunktionen waren involviert, und auf welcher Hierarchiestufe war das Problem bekannt?
Und schliesslich wird die FINMA klären müssen, ob es sich um einen begrenzten operativen Fehler handelt – oder ob dahinter grundlegende Schwächen in Prozessen, Governance und internem Kontrollsystem stehen.
Erst der Abschluss des Enforcement-Verfahrens dürfte hier endgültige Antworten liefern.
Fest steht bereits heute: Für Zurich geht es um mehr als die wirtschaftliche Bedeutung eines Geschäftsbereichs mit CHF 20 Millionen Jahresgewinn.
Für einen Konzern, dessen Kerngeschäft auf der professionellen Beurteilung und Kontrolle von Risiken basiert, ist die Aussage des eigenen CEOs besonders bemerkenswert: Das Unternehmen hätte das Problem selbst finden müssen – hat es aber trotz Audits und Kontrollen nicht getan.
Genau darin liegt die eigentliche Brisanz des Falls.
Stand: 28. Juli 2026. Das FINMA-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Medienberichte über mögliche Ursachen, verantwortliche Personen und einzelne Untersuchungsmassnahmen sind, soweit nicht von Zurich, FINMA oder anderen offiziellen Stellen bestätigt, entsprechend als solche gekennzeichnet.
Die Zurich Insurance Group steht wegen ihres Schweizer Vorsorgegeschäftgulatorischem Druck. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat ein Enforcement-Verfahren eingeleitet und den Verkauf bestimmter Produkte im Bereich der betrieblichen Lebens- und Rentenversicherung vorläufig untersagt. Konzernchef Mario Greco bestätigt zudem die Trennung von mehr als einem Dutzend Mitarbeitenden. Im Zentrum steht eine Frage, die für einen der grössten Versicherer der Schweiz besonders brisant ist: Warum haben die internen Kontrollen offenbar nicht funktioniert?
Die Angelegenheit hat innerhalb weniger Tage eine neue Dimension erreicht. Nachdem zunächst Medien über Untersuchungen der FINMA bei Zurich berichtet hatten und der Konzern sich zurückhaltend äusserte, bestätigte CEO Mario Greco gegenüber Bloomberg wesentliche Teile des Vorgangs.
Nach Angaben der FINMA wird ein formelles Verfahren eröffnet, wenn die vorausgehenden Abklärungen dies rechtfertigen. Anschliessend können Dokumente eingefordert, Mitarbeitende befragt, Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt oder externe Untersuchungsbeauftragte eingesetzt werden. Am Ende entscheidet die FINMA über mögliche Massnahmen oder stellt das Verfahren ein. rde verfügt dabei grundsätzlich über weitreichende Instrumente. Sie kann Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands anordnen, Geschäftstätigkeiten einschränken, bei schwerwiegenden Verstössen gegen verantwortliche Personen vorgehen oder weitere aufsichtsrechtliche Schritte ergreifen.
Warum ein zu tiefer Preis regulatorisch problematisch sein kann
Auf den ersten Blick erscheint der zentrale Vorwurf ungewöhnlich: Kunden sollen Versicherungsprodukte zu günstig erhalten haben. Weshalb schreitet eine Finanzaufsicht ein, wenn ein Kunde weniger bezahlt?
Der Hintergrund liegt in der besonderen Regulierung der beruflichen Vorsorge.
Lebensversicherer, die in diesem Bereich tätig sind, können ihre Tarife nicht beliebig festlegen. Tarife und Allgemeine Versicherungsbedingungen müssen der FINMA vor ihrer Anwendung zur Genehmigung vorgelegt werden. Grundlage ist unter anderem Art. 38 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Die FINMA prüft dabei, dass die vorgesehenen Prämien weder missbräuchlich noch solvenzgefährdend sind. ht es im vorliegenden Fall nicht primär darum, ob einzelne Kunden einen wirtschaftlichen Vorteil erhielten. Entscheidend ist vielmehr, ob Zurich Produkte zu Konditionen angeboten hat, die von den regulatorisch genehmigten Tarifen abwichen.
Eine solche Abweichung kann grundsätzliche Fragen aufwerfen: Wer durfte Sonderkonditionen freigeben? Wie wurden diese im System hinterlegt? Welche Kontrollinstanz überprüfte die Preisgestaltung? Und wurde gewährleistet, dass unterschiedliche Kundengruppen nach den regulatorisch vorgesehenen Regeln behandelt wurden?
Ob darüber hinaus tatsächlich Quersubventionierungen, unangemessene Gebühren oder andere Verletzungen des Aufsichtsrechts stattgefunden haben, ist derzeit nicht festgestellt. Genau dies dürfte Gegenstand der laufenden Untersuchung sein.
Greco: «Wir hätten es selbst entdecken müssen»
Besonders bemerkenswert ist die Reaktion von Zurich-CEO Mario Greco.
Er räumte gegenüber Bloomberg ein, dass das Unternehmen das Problem trotz seiner Audits und Kontrollen nicht selbst entdeckt habe. Zudem seien vereinbarte Korrekturmassnahmen nicht umgesetzt worden. Das habe letztlich zum Enforcement-Verfahren beigetragen. ssage verschiebt den Fokus vom einzelnen Tarifproblem auf eine wesentlich grössere Frage: Hat das interne Kontrollsystem der Zurich versagt?
Für einen Versicherungskonzern ist das keine Nebensächlichkeit.
Versicherungsunternehmen sind gemäss Art. 27 VAG verpflichtet, über ein wirksames internes Kontrollsystem – kurz IKS – für ihre gesamte Geschäftstätigkeit zu verfügen. Dieses soll unter anderem wirksame Geschäftsprozesse, eine zuverlässige Finanzberichterstattung und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften gewährleisten. Die FINMA erhebt zudem periodisch Informationen über die Ausgestaltung und Reife dieser Kontrollsysteme. regulatorisch relevantes Problem Audits und interne Kontrollen passiert und selbst bereits definierte Korrekturmassnahmen nicht umgesetzt werden, stellt sich deshalb nicht nur die Frage nach dem ursprünglichen Fehler, sondern nach den dahinterliegenden Governance-Prozessen.
Wer erkannte das Problem? Wer wurde darüber informiert? Welche Massnahmen wurden beschlossen? Wer war für deren Umsetzung verantwortlich? Und weshalb konnte ein bekanntes Problem trotz Kontroll-, Compliance- und Auditfunktionen weiterbestehen?
Die Antworten auf diese Fragen könnten für die FINMA mindestens ebenso relevant sein wie die ursprünglich falsch angewendeten Tarife.
Mehr als zwölf Mitarbeitende müssen gehen
Dass Zurich inzwischen personelle Konsequenzen gezogen hat, unterstreicht die Tragweite der Angelegenheit. Laut Greco hat sich der Konzern im Zuge der Untersuchungen von mehr als zwölf Mitarbeitenden getrennt. unktionen und Hierarchiestufen betroffen sind und welche konkrete Verantwortung den einzelnen Personen zugeschrieben wird, ist bislang nicht öffentlich bekannt.
Die Entlassungen sollten deshalb nicht automatisch als Nachweis eines individuellen Fehlverhaltens interpretiert werden. Sie zeigen jedoch, dass Zurich selbst organisatorische oder personelle Konsequenzen aus dem Fall zieht.
Hinzu kommen verschiedene Veränderungen im Schweizer Management, über die in den vergangenen Monaten berichtet wurde. Einen direkten Zusammenhang jedes einzelnen Personalwechsels mit dem FINMA-Verfahren hat Zurich allerdings nicht bestätigt.
FINMA untersucht – und kann weitreichende Massnahmen ergreifen
Ein Enforcement-Verfahren ist mehr als eine gewöhnliche aufsichtsrechtliche Überprüfung.
Nach Angaben der FINMA wird ein formelles Verfahren eröffnet, wenn die vorausgehenden Abklärungen dies rechtfertigen. Anschliessend können Dokumente eingefordert, Mitarbeitende befragt, Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt oder externe Untersuchungsbeauftragte eingesetzt werden. Am Ende entscheidet die FINMA über mögliche Massnahmen oder stellt das Verfahren ein. rde verfügt dabei grundsätzlich über weitreichende Instrumente. Sie kann Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands anordnen, Geschäftstätigkeiten einschränken, bei schwerwiegenden Verstössen gegen verantwortliche Personen vorgehen oder weitere aufsichtsrechtliche Schritte ergreifen.
Dass im Fall Zurich bereits ein Verkaufsverbot für bestimmte Produkte gilt, ist daher relevant: Die Untersuchung hat bereits operative Auswirkungen auf das Geschäft.
Die FINMA selbst hat bislang keine detaillierte öffentliche Darstellung des konkreten Zurich-Verfahrens publiziert. Gegenüber Reuters verwies die Behörde darauf, dass sie sich grundsätzlich nicht zu einzelnen Verfahren äussere, mögliche Verstösse gegen das Finanzmarktrecht aber untersuche und erforderlichenfalls Massnahmen ergreife. rdnung gehört ebenfalls: Ein eröffnetes Enforcement-Verfahren ist noch kein endgültiger Entscheid darüber, dass eine schwere Verletzung des Aufsichtsrechts stattgefunden hat.
Externer Untersuchungsbeauftragter: BDO statt Deloitte?
Auch über die Durchführung der Untersuchung gibt es mittlerweile zusätzliche Informationen.
Der ursprüngliche Bericht des SonntagsBlick nannte Deloitte als externen Untersuchungsbeauftragten. Ein späterer Bericht von Tippinpoint des Wirtschaftsjournalisten Beat Schmid korrigierte diese Angabe ausdrücklich: Nach dessen Informationen soll die FINMA BDO mit der externen Untersuchung beauftragt haben. Zurich wiederum soll von der Wirtschaftskanzlei Homburger vertreten werden. gaben wurden von FINMA oder Zurich bislang nicht öffentlich bestätigt. Sie sind deshalb als Medieninformationen und nicht als offiziell festgestellte Fakten zu behandeln.
Vita und die sensible Schnittstelle zwischen Stiftung und Versicherer
Besonders aufmerksam verfolgt wird die Angelegenheit wegen der Bedeutung von Zurich im Schweizer Vorsorgegeschäft und der engen Zusammenarbeit mit der Sammelstiftung Vita.
Vita gehört zu den grössten Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz. Ende 2025 verwaltete die Stiftung mehr als CHF 22 Milliarden Vermögen. Rund 148’700 aktive Versicherte, mehr als 9’000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 27’700 angeschlossene Arbeitgeber standen hinter der Stiftung. elstiftung wurde 2003 von der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG als rechtlich selbständige teilautonome Stiftung gegründet. Vita ist rechtlich unabhängig von Zurich Schweiz, arbeitet jedoch eng mit dem Versicherer zusammen. olche Strukturen verlangen eine klare Trennung von Verantwortlichkeiten und Interessen: Eine Vorsorgeeinrichtung hat primär die Interessen ihrer Versicherten zu wahren, während ein börsenkotierter Versicherungskonzern gleichzeitig wirtschaftliche Interessen seiner Eigentümer verfolgt.
Daraus folgt nicht, dass es im konkreten Fall zu unzulässigen Interessenkonflikten gekommen ist. Ein funktionierendes internes Kontroll- und Governance-System muss aber gerade an solchen Schnittstellen sicherstellen, dass vertragliche Leistungen, Preise und Verantwortlichkeiten transparent und regelkonform ausgestaltet sind.
Vita wird ab 2028 vollständig autonom
Hinzu kommt eine bedeutende strukturelle Veränderung.
Bereits am 26. März 2026 – also Monate bevor das aktuelle FINMA-Verfahren öffentlich bekannt wurde – kündigten Vita und Zurich an, die bisher teilautonome Sammelstiftung ab 2028 vollständig autonom zu führen.
Damit wird Vita künftig auch die Risiken Tod und Invalidität selbst tragen. Bislang sind diese Risiken bei Zurich Schweiz rückgedeckt. Zurich soll auch nach der Umstellung Vertrieb und Verwaltung im Auftrag der Stiftung übernehmen. liche Einordnung ist wichtig: Es gibt derzeit keinen Beleg dafür, dass dieser Strategiewechsel eine unmittelbare Folge des aktuellen FINMA-Verfahrens ist.
Vita begründete den Entscheid bereits im März mit ihrer inzwischen erreichten Grösse, veränderten Kundenerwartungen und zusätzlicher Flexibilität bei der Gestaltung der Risikobeiträge. Im Juni bestätigte die Stiftung nochmals, dass das autonome Modell ab 2028 umgesetzt werden soll. verändert die Autonomie die Beziehung zwischen Vita und Zurich erheblich: Ein Teil der bisherigen finanziellen Verflechtung über die Rückdeckung der Risiken Tod und Invalidität fällt künftig weg.
Der eigentliche Schaden könnte im Vertrauen liegen
CEO Mario Greco betont, dass der betroffene Geschäftsbereich lediglich rund CHF 20 Millionen Jahresgewinn erwirtschaftet und das Verkaufsverbot deshalb keinen relevanten Einfluss auf das Ergebnis des Konzerns habe. anziell ist diese Einschätzung angesichts der Grösse der Zurich Insurance Group nachvollziehbar.
Das grössere Risiko liegt jedoch möglicherweise auf einer anderen Ebene.
Versicherer verkaufen letztlich ein Versprechen: Kunden zahlen heute Beiträge und erwarten, dass ein Unternehmen über Jahre oder Jahrzehnte seine Verpflichtungen erfüllt, Risiken korrekt kalkuliert und Milliardenvermögen zuverlässig verwaltet.
Gerade im Vorsorgegeschäft ist Vertrauen deshalb ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells.
Wenn der CEO eines weltweit tätigen Versicherungskonzerns öffentlich einräumt, dass ein regulatorisches Problem trotz Audits und Kontrollen nicht intern erkannt wurde und beschlossene Korrekturmassnahmen nicht umgesetzt wurden, betrifft dies unmittelbar die Qualität des Kontrollsystems und der Unternehmensführung.
Dass gleichzeitig mehr als zwölf Mitarbeitende das Unternehmen verlassen und eine Aufsichtsbehörde Teile des Neugeschäfts untersagt, macht aus einem Tarifproblem eine Governance-Affäre.
Viele Fragen bleiben offen
Das FINMA-Verfahren steht offenbar noch nicht vor dem Abschluss. Entscheidende Punkte sind deshalb weiterhin ungeklärt.
Wie lange wurden Policen zu nicht genehmigten Konditionen verkauft? Wie viele Kunden und Verträge sind betroffen? Wie gross war die Abweichung von den genehmigten Tarifen? Entstand Zurich dadurch ein finanzieller Schaden – oder wurden Verluste über andere Kunden oder Geschäftsteile ausgeglichen?
Ebenso relevant ist die interne Verantwortung: Wann wurde das Problem erstmals erkannt? Welche Korrekturmassnahmen waren beschlossen worden? Weshalb wurden sie nicht umgesetzt? Welche Kontrollfunktionen waren involviert, und auf welcher Hierarchiestufe war das Problem bekannt?
Und schliesslich wird die FINMA klären müssen, ob es sich um einen begrenzten operativen Fehler handelt – oder ob dahinter grundlegende Schwächen in Prozessen, Governance und internem Kontrollsystem stehen.
Erst der Abschluss des Enforcement-Verfahrens dürfte hier endgültige Antworten liefern.
Fest steht bereits heute: Für Zurich geht es um mehr als die wirtschaftliche Bedeutung eines Geschäftsbereichs mit CHF 20 Millionen Jahresgewinn.
Für einen Konzern, dessen Kerngeschäft auf der professionellen Beurteilung und Kontrolle von Risiken basiert, ist die Aussage des eigenen CEOs besonders bemerkenswert: Das Unternehmen hätte das Problem selbst finden müssen – hat es aber trotz Audits und Kontrollen nicht getan.
Genau darin liegt die eigentliche Brisanz des Falls.
Stand: 28. Juli 2026. Das FINMA-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Medienberichte über mögliche Ursachen, verantwortliche Personen und einzelne Untersuchungsmassnahmen sind, soweit nicht von Zurich, FINMA oder anderen offiziellen Stellen bestätigt, entsprechend als solche gekennzeichnet.
