Feuerwerk, Grill und Höhenfeuer: Was am 1. August 2026 noch erlaubt ist

 Feuerwerk, Grill und Höhenfeuer: Was am 1. August 2026 noch erlaubt ist

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Trockenheit und hohe Waldbrandgefahr prägen den Schweizer Nationalfeiertag. Vielerorts gelten strenge Feuerverbote – doch was bedeutet das konkret für Feuerwerk, Grill und Höhenfeuer?

Der 1. August gehört zu den traditionsreichsten Tagen der Schweiz. Familien grillieren, Gemeinden entzünden Höhenfeuer und am Abend steigen Raketen in den Himmel. 2026 sieht die Situation allerdings anders aus: Die anhaltende Trockenheit und hohe Waldbrandgefahr haben in zahlreichen Regionen zu weitreichenden Einschränkungen geführt.

Wer am Nationalfeiertag Feuerwerk zünden oder den Holzkohlegrill anwerfen möchte, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass die üblichen Regeln gelten. Entscheidend ist der Ort: Die Kantone sind für die Massnahmen zuständig, und je nach Gefahrenlage können Feuerverbote unterschiedlich weit gehen.

Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen der Schweiz

Die aktuelle Lage ist aussergewöhnlich. Die Waldbrandgefahr wird in zahlreichen Kantonen als stark oder sehr stark eingestuft. In Kantonen wie Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Genf, Glarus und Uri wird aktuell die höchste Gefahrenstufe 5 ausgewiesen. In vielen weiteren Kantonen gilt Stufe 4.

Entsprechend haben zahlreiche Kantone absolute Feuerverbote verhängt. Welche Aktivitäten davon konkret betroffen sind, hängt jedoch von der jeweiligen kantonalen oder kommunalen Verfügung ab.

Zürich: Feuerwerk und Höhenfeuer verboten

Besonders eindeutig ist die Situation in der Stadt Zürich. Das Sicherheitsdepartement hat bestätigt, dass das allgemeine Feuerverbot ausdrücklich auch über das Wochenende des 1. August gilt. Feuerwerk und Höhenfeuer sind im gesamten Stadtgebiet verboten. Auch offene Feuer in Gärten, auf Balkonen und auf öffentlichen Grillplätzen dürfen nicht entzündet werden.

Wer deshalb den traditionellen Holzkohlegrill hervorholen wollte, muss umplanen: Grillgeräte, Cheminées und Öfen, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden, sind ebenfalls verboten. Ganz auf das Grillieren verzichten müssen Zürcherinnen und Zürcher allerdings nicht. Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt, sofern sie kippsicher auf einem feuerfesten, befestigten Untergrund stehen und jederzeit beaufsichtigt werden.

Verstösse gegen die Anordnung können von der Polizei geahndet werden.

Feuerwerk gekauft bedeutet nicht Feuerwerk erlaubt

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Kauf beziehungsweise Besitz von Feuerwerk und dessen Verwendung.

Der Bund weist vor dem Nationalfeiertag ausdrücklich darauf hin, dass legal eingeführtes Feuerwerk nicht automatisch abgebrannt werden darf. Lokale Feuerverbote aufgrund der Trockenheit haben weiterhin Vorrang. Auch bei der Einfuhr gelten Regeln. Im Reiseverkehr dürfen grundsätzlich bis zu 2,5 Kilogramm brutto Feuerwerk pro Person ohne Einfuhrbewilligung mitgebracht werden, sofern die Produkte in der Schweiz zugelassen sind. Bestimmte Feuerwerkskörper wie am Boden explodierende Böller und Petarden dürfen grundsätzlich nicht eingeführt werden.

Darf ich am 1. August grillieren?

Eine schweizweit gültige Antwort gibt es nicht.

Bei einem absoluten Feuerverbot im Freien ist generell kein offenes Feuer erlaubt. Ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe kann hingegen bedeuten, dass Feuer an anderen Orten weiterhin möglich ist. Auch bei weniger strengen Einschränkungen können beispielsweise nur fest eingerichtete Feuerstellen toleriert werden.

Deshalb sollte gerade beim Grillieren nicht von den Regeln einer anderen Gemeinde oder eines Nachbarkantons ausgegangen werden.

Höhenfeuer vielerorts keine Option

Besonders kritisch sind die traditionellen Höhenfeuer. Sie werden häufig auf exponierten Flächen entzündet und können bei trockener Vegetation ein erhebliches Brandrisiko darstellen.Wo ein entsprechendes Feuerverbot gilt, muss deshalb auch auf das Höhenfeuer verzichtet werden. In der Stadt Zürich ist dies für den Nationalfeiertag bereits ausdrücklich bestätigt. Der 1. August fällt damit vielerorts ruhiger aus als gewohnt.

Vor dem Feiern lokale Regeln kontrollieren

Die Situation kann sich kurzfristig verändern. Ein Gewitter bedeutet zudem nicht automatisch, dass bestehende Verbote aufgehoben werden. Massgebend sind die jeweils aktuellen Anordnungen der Behörden.

Wer am 1. August Feuerwerk, einen Grill oder ein anderes Feuer nutzen möchte, sollte deshalb am selben Tag die aktuellen kantonalen und kommunalen Vorschriften überprüfen.

Der Schweizer Nationalfeiertag findet selbstverständlich trotzdem statt. Fahnen, Lampions, Musik, Festveranstaltungen und gemeinsames Essen brauchen keine Raketen und kein Höhenfeuer.

2026 könnte der 1. August deshalb vor allem eines werden: ein ungewöhnlich stiller Nationalfeiertag – bei dem Sicherheit wichtiger ist als das traditionelle Feuerwerk.

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