Eigenmietwert: Schweiz stimmt am 28. September faktisch über die Abschaffung ab – obwohl es so nicht auf dem Stimmzettel steht
Bern, 3. September 2025 – Am 28. September steht eine der wichtigsten steuerpolitischen Weichenstellungen der letzten Jahrzehnte zur Abstimmung: die faktische Abschaffung des Eigenmietwerts. Doch wer auf dem Stimmzettel nach dem Begriff sucht, wird enttäuscht – das Wort „Eigenmietwert“ fehlt komplett. Stattdessen lautet die Vorlage:
„Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften annehmen?“
Die Konsequenz: Viele Stimmberechtigte verstehen nicht, worüber sie wirklich entscheiden.
Worum geht es konkret?
Seit Jahren steht der Eigenmietwert in der Kritik. Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum müssen in der Schweiz ein fiktives Einkommen versteuern – den sogenannten Eigenmietwert. Im Gegenzug können sie Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten steuerlich abziehen. Dieses System ist einzigartig in Europa – und hochumstritten.
Die jetzige Abstimmungsvorlage ist das Ergebnis eines langen politischen Kompromisses:
- Der Eigenmietwert auf selbstbewohnten Liegenschaften soll abgeschafft werden.
- Auch auf Zweitwohnungen fällt der Eigenmietwert weg.
- Gleichzeitig dürfen die Kantone eine neue Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften einführen, um Einnahmeausfälle – insbesondere in den Bergregionen – zu kompensieren.
Da die Liegenschaftssteuer eine neue Verfassungsgrundlage erfordert, braucht es ein doppeltes Mehr – also sowohl die Mehrheit der Stimmen und die Mehrheit der Stände.
Warum steht «Eigenmietwert» nicht auf dem Stimmzettel?
Die umständliche Formulierung ist Folge intensiver Debatten im Parlament. Insbesondere Kantone mit vielen Ferienwohnungen wehrten sich gegen den kompletten Wegfall des Eigenmietwerts, da sie bedeutende Einnahmen verlieren würden. Der Kompromiss:
- Der Eigenmietwert fällt weg.
- Dafür erhalten die Kantone ein neues Steuerinstrument – die Liegenschaftssteuer.
Da jedoch nur über den neuen Verfassungsartikel abgestimmt wird, fehlt der Begriff «Eigenmietwert» auf dem Stimmzettel – obwohl genau darum inhaltlich entschieden wird.
Was bedeutet ein Ja oder Nein?
✅ JA zur Vorlage
– bedeutet JA zur Abschaffung des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften
– erlaubt den Kantonen, eine neue Liegenschaftssteuer einzuführen
– ist der Weg zum generellen Abbau des Eigenmietwerts auch bei selbstbewohnten Immobilien
❌ NEIN zur Vorlage
– bedeutet NEIN zur Abschaffung des Eigenmietwerts
– alles bleibt, wie es ist
– insbesondere Bergkantone behalten weiterhin die Eigenmietwertbesteuerung als Einnahmequelle